Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Version 3 · Stand: 18.07.2026
1. Geltungsbereich und ausschließliche B2B-Nutzung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Web-Anwendung Absentrix und der damit verbundenen Leistungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Schulen, Schulträgern, sonstigen Bildungseinrichtungen, Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Eine natürliche Person darf Absentrix nur anfragen, registrieren oder nutzen, wenn sie in Ausübung ihrer beruflichen, gewerblichen, selbstständigen oder dienstlichen Tätigkeit handelt und zur Vertretung beziehungsweise Nutzung für die angegebene Organisation befugt ist. Mit der Anfrage oder Zustimmung zu diesen AGB bestätigt die handelnde Person diese Voraussetzungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
2. Anbieter
schott.schule
Stephan Schott
Nordstr. 50
27580 Bremerhaven
E-Mail: kontakt@schott.schule
Telefon: 0471 - 481 7514
3. Vertragsschluss und Testlizenzen
Die Darstellung von Absentrix, Preisen und Lizenzmodellen ist kein rechtsverbindliches Angebot. Der Kunde gibt mit einer Bestellung, Registrierung oder Testanfrage ein Angebot ab. Ein Vertrag kommt durch unsere Annahme in Textform, die Bereitstellung eines Lizenzcodes oder die Freischaltung einer Lizenz zustande.
Der Self-Service-Test ist nur für noch nicht in Absentrix vorhandene Schulen bestimmt. Eine bestätigte dienstliche E-Mail-Adresse belegt nicht die Vertretungsbefugnis. Wir dürfen Anfragen prüfen, ablehnen und bei falschen, rechtswidrigen oder missbräuchlichen Angaben ausgestellte Lizenzen unverzüglich sperren sowie die dadurch angelegte Schule und zugehörige Anfragedaten löschen.
Soweit bei der Anfrage nichts anderes ausgewiesen ist, umfasst der Test eine dauerhafte Lizenz für Absentrix Free und ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht für Absentrix Plus. Die Testdauer beginnt mit erfolgreicher E-Mail-Bestätigung oder mit einer ausdrücklichen administrativen Freigabe. Nach Ablauf bleibt Absentrix Free bestehen. Ein gültiger Partnercode kann die angezeigte Testdauer verändern; ein Anspruch auf die Ausgabe oder Anerkennung eines Partnercodes besteht nicht.
4. Leistungsumfang
Absentrix unterstützt Schulen bei der lokalen Auswertung von Fehlzeiten und Mustern auf Grundlage der vom Kunden importierten Daten. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der aktiven Lizenz und den zeitlich gültigen Berechtigungen. Auswertungen und Scores sind fachlich zu prüfende Hinweise und ersetzen keine pädagogische, rechtliche, medizinische oder behördliche Entscheidung.
Importierte Schüler- und Fehlzeitendaten werden bei Absentrix lokal im Browser des Kunden verarbeitet und im Rahmen dieser Analyse nicht an unsere Server übertragen.
5. Nutzungsrechte und Zugangsschutz
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, Absentrix im vereinbarten Umfang für die eigene Organisation zu nutzen. Zugänge dürfen nur befugten Beschäftigten und Beauftragten der lizenzierten Organisation bereitgestellt werden.
- Lizenzcodes und Zugangsdaten sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
- Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder ein Weiterverkauf ist unzulässig.
- Sicherheits-, Lizenz- oder Zugriffsschutzmechanismen dürfen nicht umgangen, gestört oder ohne vorherige Abstimmung getestet werden.
- Rechtswidrige, beleidigende, menschenverachtende oder sonst unzulässige Inhalte dürfen nicht als Organisations-, Kontakt- oder sonstige Daten eingetragen werden.
6. Pflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung mit Schulrecht, Datenschutzrecht, Beteiligungsrechten und internen Vorgaben vereinbar ist und erforderliche Freigaben vorliegen.
- Er darf nur Daten verarbeiten, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist, und bleibt für Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Aktualität verantwortlich.
- Er hält Browser und Endgeräte sicher und aktuell und sorgt für angemessene Zugriffskontrollen und Datensicherungen.
- Er informiert uns unverzüglich über vermuteten Missbrauch, Verlust von Zugangsdaten oder erhebliche Sicherheitsprobleme.
7. Preise, Rechnung und Zahlung
Es gelten die individuell vereinbarten oder bei Vertragsschluss ausgewiesenen Preise in Euro. Ob und in welcher Höhe Umsatzsteuer ausgewiesen wird, ergibt sich aus Angebot und Rechnung. Soweit dort keine andere Frist genannt ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen Rechte im Geschäftsverkehr. Wir dürfen entgeltliche Leistungen nach angemessener Ankündigung sperren, solange fällige Zahlungen ausstehen.
8. Laufzeit und Beendigung
Die Laufzeit entgeltlicher Lizenzen beträgt in der Regel zwölf Monate. Maßgeblich sind das jeweilige Angebot und die Lizenzbestätigung; dort können insbesondere eine abweichende Laufzeit, Verlängerung oder ordentliche Kündigung vereinbart werden. Fehlt eine Regelung zur Verlängerung, endet ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht mit Fristablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt, da Absentrix ausschließlich im B2B- und Behördenbereich angeboten wird. Freiwillige Rückerstattungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
9. Verfügbarkeit, Wartung und Support
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird keine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit geschuldet. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsupdates, Störungen von Infrastrukturbetreibern oder höhere Gewalt entstehen. Planbare wesentliche Wartungen kündigen wir nach Möglichkeit an.
10. Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Kein Mangel liegt vor, soweit eine Störung auf ungeeigneten Systemvoraussetzungen, fehlerhaften Eingangsdaten, unzulässigen Eingriffen oder einer Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs beruht. Kaufleute treffen die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB, soweit diese anwendbar sind.
11. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre. Die fachliche Verantwortung für Entscheidungen auf Grundlage der Auswertungen bleibt beim Kunden.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Für Schüler- und Beschäftigtendaten, die der Kunde lokal in Absentrix verarbeitet, bestimmt der Kunde Zwecke und Mittel und bleibt datenschutzrechtlich verantwortlich.
13. Änderungen
Wir dürfen Leistungen aus Sicherheitsgründen, aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder zur technischen Weiterentwicklung ändern, soweit der vereinbarte Vertragszweck gewahrt bleibt. Änderungen dieser AGB gelten für neue Verträge ab Veröffentlichung. Für laufende Verträge werden sie nur durch Zustimmung des Kunden oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben wirksam.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bremerhaven. Gesetzlich zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.